1. Allgemeines
Mit der Seminaranmeldung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verbindlich an.
Diese AGB regeln das Seminarangebot das durch den Veranstalter (Vantisgo GmbH) für den Verband DIE JUNGEN UNTERNEHMER & DIE FAMILIENUNTERNEHMER (Verband) entwickelt und durchgeführt wird.
2 Anmeldung und Auftragserteilung
Anmeldung und Datenverarbeitung
2.1 Die Leistungsbeschreibungen im Angebot des Veranstalters stellen jeweils eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, die jeweils beschriebene Leistung zu buchen (Anmeldung). Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Formular, Post, Fax, E-Mail) und werden erst rechtswirksam, wenn sie durch den Veranstalter schriftlich bestätigt werden. Bei Seminaren mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Annahme und Bestätigung erfolgt durch den Veranstalter. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
Rechnungsstellung und Zahlung
2.2 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Preis eines Seminars versteht sich, sofern in der Programmbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung angeführt ist, lediglich als Preis für die Veranstaltung, alle Materialien, Unterlagen, Handouts und Teilnahmebescheinigungen.
2.3 Die Rechnungsstellung erfolgt mit oder nachfolgend zu der Seminarbestätigung. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Seminarbeginn ohne Abzug zahlbar.
3 Stornierungen, Umbuchungen
3.1 Bei Seminaren müssen Rücktritte von bereits schriftlich angemeldeten Teilnehmern schriftlich erfolgen. Für die Stornierung werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben:
3.2 Stornierungen sind bis sechs Wochen vor Seminarbeginn kostenlos. Ab der 6. Woche sind 50 Prozent der Teilnahmegebühr fällig, ab zwei Wochen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminartermin sind 100 Prozent fällig, jeweils zzgl. MwSt.
3.3 Auf die Stornierungsgebühr kann verzichtet werden, sofern (1) der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer (Vertreter) stellt oder (2) ein voll zahlender Ersatzteilnehmer von einer etwaigen Warteliste nachrückt.
3.4 Die Stornierungsgebühr kann reduziert werden, wenn der absagende Teilnehmer den Kurs umbucht. Dies bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
3.5 Eine Woche meint dabei einen Zeitraum von 7 vollen Tagen, bezogen auf den Tag, an dem das Training beginnt. (Eine Frist von 1 Woche wäre eingehalten, wenn eine Abmeldung für ein am Freitag um 10 Uhr beginnendes Training am Donnerstag der vorhergehenden Woche bis 23:59 Uhr eingeht.)
3.6. Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung hybrid oder remote durchzuführen, sofern eine Veranstaltung in Präsenz , z.B. Pandemiebedingt oder aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist. Dies berechtigt jedoch nicht zur Preisminderung oder Stornierung des Vertrages. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall schnellstmöglich, spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Es besteht kein Anspruch auf Übernahme etwaiger Reise- oder Übernachtungskosten oder sonstiger Auslagen.
4 Absage von Veranstaltungen und Haftung
4.1 Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen auf Grund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen. Der Auftraggeber wird in diesem Fall spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Bei Ausfall einer Veranstaltung aufgrund der Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen.
4.2 Der Veranstalter haftet bei eigenem Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Kaufmann ist beschränkt auf das 10fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so haftet der Veranstalter jedoch auch im Falle des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ersatz der Verzugsschäden. Für Beratungsfehler oder sonstige Leistungsstörungen der vom Veranstalter herangezogenen und nachgewiesenen Dritten haftet der Veranstalter nicht.
5 Zimmerreservierungen
5.1. An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung sind bei Seminarveranstaltungen, wenn nicht explizit anderes vereinbart bzw. in der Leistungsbeschreibung beschrieben, eigenständig und eigenverantwortlich zu buchen und zu bezahlen.
5.2. Der Veranstalter hält für die Teilnehmer an Seminarveranstaltungen ein Zimmerkontingent entweder im Tagungshotel oder – wenn die Veranstaltung nicht in einem Hotel stattfindet – in einem nahe gelegenen Hotel bereit oder empfiehlt ein oder mehrere Hotels. Die Zimmer können direkt beim Hotelbetreiber unter Bezugnahme auf die Veranstaltung abgerufen und gebucht werden. Ein Vertragsverhältnis kommt dabei ausschließlich zwischen dem Hotel und dem Teilnehmer zustande. Wir empfehlen grundsätzlich die Buchung von flexiblen Zimmerraten. Ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung eines Hotelzimmers/einer Unterkunft durch den Veranstalter besteht nicht.
6 Gewährleistung und Änderungsvorbehalt
6.1 Die Seminare werden nach dem jeweiligen Stand des Wissens sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Alle Veranstaltungen werden von erfahrenen und renommierten Referenten durchgeführt, alle Materialien, Unterlagen und Handouts werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte und Unterlagen.
6.2 Der Veranstalter behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist der Veranstalter berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten und/oder Seminarleiter durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung mit in der Leistungsbeschreibung bezeichneten oder explizit vereinbarten Referenten besteht nicht. Auch besteht in diesem Fall kein Recht zum Rücktritt von Vertrag.
6.3. Die gesetzlichen Recht des Auftraggebers bleiben unberührt.
7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Auftraggeber darf sich ein Vervielfältigungsstück nur anfertigen und für ausschließlich eigene Zwecke verwenden, wenn sein Original infolge von Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Wirksamkeit
8.1 Erfüllungsort ist Sitz des Veranstalters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters. Soweit Ansprüche des Veranstalters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.
8.3 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am Ehesten entspricht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung (Salvatorische Klausel).